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Regulierung2026-07-2810 Min. Lesezeitvon TaxLayer Team

E-Rechnung im EU-Ausland & ViDA: der Fahrplan bis 2035

Die deutsche E-Rechnungspflicht ist nur ein Baustein. Parallel modernisiert die EU mit ViDA („VAT in the Digital Age“) das gesamte Mehrwertsteuersystem — mit einem Fahrplan bis 2035. Wer grenzüberschreitend fakturiert, sollte den Zeitplan kennen. Dieser Artikel ordnet die Meilensteine und trennt sie sauber von der deutschen Inlandspflicht.

> Kurzantwort: ViDA wurde am 11.03.2025 angenommen und trat am 14.04.2025 in Kraft. Kernpunkte: Single VAT Registration ab 01.07.2028, verpflichtende grenzüberschreitende B2B-E-Rechnung nach EN 16931 ab 01.07.2030 (ersetzt die Zusammenfassende Meldung), nationale Systeme interoperabel bis 01.01.2035. Peppol ist de-facto Transport, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Was ist ViDA?

ViDA steht für „VAT in the Digital Age“ — ein Reformpaket der EU zur Digitalisierung und Vereinheitlichung der Mehrwertsteuer. Es verfolgt drei große Ziele:

  1. Digital Reporting Requirements und E-Rechnung für grenzüberschreitende Umsätze
  2. Regeln für die Plattformwirtschaft
  3. eine einmalige umsatzsteuerliche Registrierung (Single VAT Registration)

Das Paket wurde am 11. März 2025 angenommen und trat am 14. April 2025 in Kraft. Die einzelnen Pflichten greifen aber gestaffelt über Jahre.

Der Fahrplan im Überblick

DatumMeilenstein
14.04.2025ViDA tritt in Kraft
01.07.2028Single VAT Registration
01.07.2030verpflichtende grenzüberschreitende B2B-E-Rechnung (EN 16931)
01.01.2035nationale Systeme müssen interoperabel sein

Single VAT Registration (2028)

Ab dem 1. Juli 2028 ermöglicht die Single VAT Registration, sich für bestimmte EU-weite Umsätze nur einmal umsatzsteuerlich zu registrieren — statt in jedem Mitgliedstaat separat. Das reduziert Bürokratie für Unternehmen, die in mehreren Ländern verkaufen.

Grenzüberschreitende E-Rechnungspflicht (2030)

Der zentrale Meilenstein: Ab dem 1. Juli 2030 ist die grenzüberschreitende B2B-E-Rechnung nach EN 16931 verpflichtend. Zusammen mit Digital Reporting Requirements ersetzt sie die bisherige Zusammenfassende Meldung. Grenzüberschreitende Umsätze werden dann strukturiert und zeitnah gemeldet.

Interoperabilität (2035)

Bis zum 1. Januar 2035 müssen die nationalen Meldesysteme der Mitgliedstaaten interoperabel sein. So passen die Datenformate und -flüsse EU-weit zusammen — die Voraussetzung für ein funktionierendes grenzüberschreitendes Reporting.

ViDA ist nicht die deutsche Inlandspflicht

Ein häufiger Denkfehler: ViDA und die deutsche E-Rechnungspflicht in einen Topf zu werfen. Sie sind verwandt, aber verschieden:

AspektDeutsche InlandspflichtViDA
Geltungsbereichinländisches B2Bgrenzüberschreitendes B2B (EU)
Empfangspflichtseit 01.01.2025
Ausstellungspflichtab 2028 (alle)ab 01.07.2030
Rechtsgrundlage§ 14 UStGEU-Richtlinie
FormatEN 16931 (XRechnung/ZUGFeRD)EN 16931

Wichtig: Deutschland hat kein verbindliches Datum für ein nationales Inlands-Meldesystem — das ist geplant, aber undatiert. Verwechseln Sie das nicht mit den festen ViDA-Terminen. Mehr zum Inlands-Workflow in Umsatzsteuer-Voranmeldung und E-Rechnung.

Die gemeinsame Klammer: EN 16931

Die gute Nachricht für alle, die schon heute E-Rechnungen erstellen: Sowohl die deutsche Inlandspflicht als auch ViDA beruhen auf derselben Norm — EN 16931. Wer heute EN-16931-konforme XRechnung- oder ZUGFeRD-Dateien erzeugt, arbeitet bereits auf dem Fundament, das auch 2030 gilt. Die Pflichtfelder finden Sie in EN-16931-Pflichtfelder.

Und Peppol?

Für den grenzüberschreitenden Transport hat sich Peppol als De-facto-Standard etabliert. Aber Achtung: Peppol ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Vorgeschrieben ist das Format (EN 16931), nicht der Kanal. Peppol ist ein Zustellnetzwerk, kein Format — die Unterscheidung erklären wir in Peppol und Peppol BIS.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Kurzfristig: die deutsche Empfangspflicht (seit 2025) sicherstellen und Ausgangsrechnungen EN-16931-konform machen
  • Mittelfristig: bei grenzüberschreitendem Geschäft die ViDA-Termine 2028/2030 im Blick behalten
  • Grundsätzlich: auf EN 16931 setzen — das Fundament bleibt stabil

Ihren aktuellen Inlandsstatus prüfen Sie mit dem E-Rechnungspflicht-Check.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ViDA?

ViDA („VAT in the Digital Age“) ist ein EU-Paket zur Modernisierung der Mehrwertsteuer. Es wurde am 11.03.2025 angenommen und trat am 14.04.2025 in Kraft. Es bringt u. a. Digital Reporting Requirements und verpflichtende grenzüberschreitende E-Rechnungen.

Ab wann gilt die grenzüberschreitende E-Rechnungspflicht?

Ab dem 1. Juli 2030 ist die grenzüberschreitende B2B-E-Rechnung nach EN 16931 verpflichtend. Sie ersetzt die bisherige Zusammenfassende Meldung.

Was ist Single VAT Registration?

Die Single VAT Registration (ab 01.07.2028) ermöglicht es, sich für bestimmte EU-weite Umsätze nur einmal umsatzsteuerlich zu registrieren, statt in mehreren Mitgliedstaaten.

Bis wann müssen nationale Systeme interoperabel sein?

Bis zum 1. Januar 2035 müssen die nationalen Meldesysteme der Mitgliedstaaten interoperabel sein — damit Rechnungsdaten grenzüberschreitend zusammenpassen.

Muss ich für ViDA Peppol nutzen?

Nicht zwingend. Peppol ist ein verbreiteter, de-facto grenzüberschreitender Transportweg, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Vorgeschrieben ist das Format nach EN 16931. Mehr in Peppol erklärt.

Wie hängt ViDA mit der deutschen Pflicht zusammen?

Beide beruhen auf EN 16931. Die deutsche Inlandspflicht ab 2025/2028 und ViDA ab 2030 nutzen dieselbe Norm — wer heute EN-16931-konform arbeitet, ist gut vorbereitet.

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