TaxLayer
AnmeldenKostenlos starten
Regulierung2026-05-299 Min. Lesezeitvon TaxLayer Team

E-Rechnungspflicht 2027: Was Unternehmen jetzt vorbereiten müssen

Das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 hat die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland grundlegend neu geregelt. Ab dem 1. Januar 2027 reicht eine einfache PDF-Rechnung per E-Mail für B2B-Transaktionen nicht mehr aus. Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931 versenden — konkret im Format ZUGFeRD oder XRechnung.

> Kurzantwort: Ab 01.01.2027 müssen Unternehmen mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz B2B-Rechnungen als E-Rechnung (ZUGFeRD oder XRechnung) versenden. Ab 01.01.2028 gilt die Pflicht für alle Unternehmen. Die Empfangspflicht besteht bereits seit 01.01.2025.

Was ändert sich ab 2027?

Die Pflicht wird in zwei Stufen eingeführt:

DatumPflichtBetrifft
01.01.2025EmpfangspflichtAlle Unternehmen
01.01.2027Versandpflicht Stufe 1Unternehmen mit Vorjahresumsatz > 800.000 €
01.01.2028Versandpflicht Stufe 2Alle Unternehmen

Die Rechtsgrundlage ist § 14 UStG in der neuen Fassung. Dort wird der Begriff der elektronischen Rechnung enger definiert: Nur Formate, die der EN 16931 entsprechen, gelten als E-Rechnung. Eine einfache PDF ist nach dem Gesetz ausdrücklich keine E-Rechnung mehr.

Warum hat der Gesetzgeber die E-Rechnungspflicht eingeführt?

Das Gesetz dient zwei Zielen: erstens der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug durch ein geplantes digitales Meldesystem (Transaction Based Reporting), zweitens der Modernisierung des deutschen Mittelstands. Die EU treibt diese Entwicklung über die ViDA-Initiative (VAT in the Digital Age) weiter voran — bis 2030 soll europaweites digitales Reporting zur Pflicht werden.

Wer ist ab 2027 von der Versandpflicht betroffen?

Die Versandpflicht ab 2027 gilt für Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Kalenderjahr 2026 mehr als 800.000 Euro beträgt. Entscheidend ist der Umsatz des Vorjahres — nicht eine Prognose.

Betroffen sind:

  • GmbHs, AGs und andere Kapitalgesellschaften mit entsprechendem Umsatz
  • Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften mit entsprechendem Umsatz
  • Alle, die steuerpflichtige B2B-Umsätze im Inland ausführen

Nicht betroffen (bis 2028):

Ab 01.01.2028 gilt die Versandpflicht dann ausnahmslos für alle Unternehmen.

Was gilt als E-Rechnung — und was nicht?

Die neue gesetzliche Definition ist eindeutig: Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das automatisch verarbeitbar ist und der europäischen Norm EN 16931 entspricht.

Erlaubte Formate:

  • ZUGFeRD 2.x (ab Profil EN 16931 / COMFORT)
  • XRechnung 3.0 (UBL 2.1 oder CII)
  • Factur-X (identisch mit ZUGFeRD)

Nicht mehr ausreichend:

  • Einfache PDF-Dateien
  • Eingescannte Papierrechnungen
  • Word- oder Excel-Dokumente per E-Mail

Eine PDF-Rechnung kann weiterhin zusätzlich mitgeschickt werden — als lesbare Ansicht für den Empfänger. Rechtlich relevant ist aber nur noch das strukturierte XML.

Soll ich ZUGFeRD oder XRechnung verwenden?

Für die meisten B2B-Szenarien ist ZUGFeRD die praktischere Wahl:

  • Die Datei ist ein normales PDF, in dem das XML unsichtbar eingebettet ist
  • Empfänger ohne E-Rechnungssoftware können es einfach öffnen
  • Buchhaltungssoftware wie DATEV, Lexware und sevDesk liest es automatisch aus

XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne PDF-Hülle. Sie ist vorgeschrieben, wenn Ihr Auftraggeber eine Behörde ist, eine Leitweg-ID verlangt wird oder das Dokument über die ZRE eingereicht werden muss.

Welche Ausnahmen gibt es von der E-Rechnungspflicht?

Die Versandpflicht gilt nur für inländische B2B-Transaktionen. Folgende Ausnahmen gelten:

  • Rechnungen unter 250 Euro (Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV): weiterhin in jedem Format möglich
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG: müssen bis 2028 keine E-Rechnungen versenden, aber weiterhin empfangen können
  • Fahrausweise, die als Rechnung gelten: ausgenommen
  • Grenzüberschreitende Rechnungen (Empfänger im Ausland): nicht unter die inländische B2B-Pflicht

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht konkret für Ihre Buchhaltung?

Das Empfangen von E-Rechnungen ist seit Januar 2025 Pflicht — das sollte Ihre Software bereits können. Neu ist die Sendepflicht. Dafür brauchen Sie:

  1. Ein Tool, das ZUGFeRD oder XRechnung erzeugt. Viele ERP-Systeme können das bereits. Für Unternehmen, die mit Word, Excel oder einem einfachen Faktura-Tool arbeiten, ist eine Ergänzung notwendig.
  1. Korrekte Stammdaten. Eine EN-16931-konforme Rechnung erfordert Pflichtfelder wie USt-IdNr. des Käufers, korrekte Positionsmengen und -einheiten. Lückenhafte Stammdaten führen zu ungültigen E-Rechnungen.
  1. Einen Validierungsschritt vor dem Versand. Eine zurückgewiesene E-Rechnung verzögert die Zahlung. Prüfen Sie mit dem kostenlosen ZUGFeRD & XRechnung Validator vor dem Versand.

Wie bereite ich mein Unternehmen Schritt für Schritt vor?

Jetzt (2026):

  • Prüfen Sie, ob Ihr Jahresumsatz 2026 die 800.000-Euro-Grenze überschreiten wird
  • Testen Sie, ob Ihre aktuelle Software ZUGFeRD oder XRechnung erzeugen kann
  • Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über die Umstellung

Bis Ende 2026:

  • Wählen Sie Ihr Ausgabeformat (ZUGFeRD für B2B empfohlen)
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre USt-IdNrn. und Käufer-Stammdaten vollständig sind
  • Validieren Sie ein paar Test-Rechnungen vor dem Go-live

Ab 01.01.2027:

  • Alle ausgehenden B2B-Rechnungen nur noch im E-Rechnungsformat versenden
  • Internen Prozess für eingehende E-Rechnungen sicherstellen

Welche Strafen drohen bei Nichteinhalten der E-Rechnungspflicht?

Das Bundesfinanzministerium hat die Sanktionen noch nicht im Detail veröffentlicht. Was bereits gilt: Eine nicht-konforme Rechnung kann steuerlich nicht anerkannt werden, was beim Empfänger den Vorsteuerabzug gefährdet. Außerdem riskieren Sie Verzögerungen, wenn Kunden oder Behörden Rechnungen zurückweisen. Bis zu 5.000 Euro Bußgeld pro Verstoß sind möglich, sobald die Finanzbehörden aktiv prüfen.

Jetzt handeln: E-Rechnungspflicht 2027 vorbereiten

Die E-Rechnungspflicht 2027 ist keine ferne Zukunft mehr — der Stichtag 01.01.2027 gilt für Unternehmen, die bereits 2026 mehr als 800.000 Euro umsetzen. Wer jetzt mit der Vorbereitung beginnt, hat ausreichend Zeit für einen reibungslosen Übergang.

TaxLayer konvertiert Ihre bestehenden PDF-Rechnungen automatisch in validierte ZUGFeRD- oder XRechnung-Dateien. Die ersten zwei Konvertierungen sind kostenlos — ohne Kreditkarte.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann müssen Unternehmen E-Rechnungen versenden?

Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro E-Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format versenden. Ab dem 01.01.2028 gilt die Versandpflicht für alle Unternehmen.

Welche Formate erfüllen die E-Rechnungspflicht?

Zugelassen sind ZUGFeRD 2.x (ab Profil EN 16931 / COMFORT), XRechnung 3.0 (UBL 2.1 oder CII) und Factur-X (identisch mit ZUGFeRD). Einfache PDFs, gescannte Rechnungen und Word-Dokumente gelten nicht als E-Rechnung.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer?

Ja. Die Empfangspflicht gilt seit 01.01.2025 für alle — auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Die Versandpflicht greift für Kleinunternehmer ab 01.01.2028. Details dazu finden Sie in Kleinunternehmer & E-Rechnung.

Was passiert, wenn ich keine E-Rechnung versende?

Eine nicht-konforme Rechnung kann steuerlich nicht anerkannt werden, was beim Empfänger den Vorsteuerabzug gefährdet. Außerdem können Rechnungen zurückgewiesen werden. Bis zu 5.000 Euro Bußgeld pro Verstoß sind möglich.

Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail noch eine gültige Rechnung?

Nein. Ab 2027 bzw. 2028 reicht eine einfache PDF per E-Mail für B2B-Transaktionen nicht mehr aus. Nur strukturierte Formate nach EN 16931 (ZUGFeRD, XRechnung) gelten als E-Rechnung.

Muss ich ZUGFeRD oder XRechnung verwenden?

Für B2B-Rechnungen an Unternehmen ist ZUGFeRD die praktischere Wahl, da die PDF auch ohne spezielle Software lesbar ist. XRechnung ist Pflicht für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Beide erfüllen EN 16931. Mehr dazu: XRechnung vs. ZUGFeRD.

Wie kann ich meine bestehenden PDF-Rechnungen umstellen?

Mit TaxLayer laden Sie Ihre PDF-Rechnung hoch, die KI extrahiert alle Daten und erzeugt eine validierte ZUGFeRD- oder XRechnung-Datei. Die ersten 2 Konvertierungen pro Monat sind kostenlos.

PDF-Rechnungen jetzt konvertieren

Testen Sie TaxLayer kostenlos — 2 Konvertierungen pro Monat, keine Kreditkarte.

Jetzt starten